Der Fonds Gesundes Österreich fördert ab Jänner 2008 (rückwirkend für Anträge mit Eingangsstempel nach dem 30.9.2007) entsprechend der bereits seit März 2007 geltenden Konzernrichtlinie nunmehr generell bei allen Umsetzungsprojekten der modernen settingorientierten BGF ausschließlich den Projektprozess anteilig.
Bei Umsetzungsprojekten der modernen settingorientierten Betrieblichen Gesundheitsförderung können Projekte ab einer
anerkennbaren Gesamtprojektsumme von 5.000,- gefördert werden.
Projekte von Einrichtungen/Betrieben ab einer Belegschafts-/Zielgruppengröße bis 100 Personen erhalten, unabhängig davon ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere Unternehmen eines
Konzerns oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster, etc.) als Antragsteller auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht, im Förderungsfall 50% der vom Fonds Gesundes Österreich anerkennbaren liquiden Prozesskosten.
Projekte von Einrichtungen/Betrieben ab einer
Belegschafts-/Zielgruppengröße mehr als 100 Personen erhalten, unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere
Unternehmen eines Konzerns, ganze Konzerne oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster, etc.) als Antragsteller auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht, im Förderungsfall 1/3 der vom Fonds Gesundes Österreich anerkennbaren, liquiden Prozesskosten (siehe dazu die in der Konzernrichtlinie genannten Punkte).
Unter Prozesskosten werden in diesem Zusammenhang die Kosten für folgende Leistungen verstanden:
- externe Beratung für die Projektplanung
- externe Begleitung bei der weiteren Projektdurchführung
- Diagnoseerstellung
durch Mitarbeiter/innen- und Managementbefragungen, betriebliche
Gesundheitskonferenzen oder ähnliche partizipative Instrumente
- externe Gesundheitszirkelmoderation
- Gesundheitsberichterstellung
- externe Beratung bei der Maßnahmenplanung
- externe Prozessevaluation
- externe Leistungen zur Projektdokumentation
- Capacity Building und Nachhaltigkeitssicherung durch BGF-spezifische Qualifizierung betriebsinterner Akteur/innen
- Ergebnisevaluation
Interventionen und Maßnahmen werden nicht gefördert, deren Durchführung muss jedoch spätestens mit dem Projektabschlußbericht
dokumentiert werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch den Fonds Gesundes Österreich sowie auf inhaltliche Begründung von Förderentscheiden.
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