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Lärmbefragung 2009 als Zusatzerhebung des Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitors
 

Bei den Befragungen zum Arbeitsgesundheitsmonitor im 1. und im 2. Quartal 2009 wurden – zusätzlich zu den Standardfragen – Fragen zum Thema Lärm am Arbeitsplatz gestellt. Befragt wurden insgesamt 1862 Arbeitnehmer/-innen in ganz Österreich (1021 im 1. Quartal 2009 und 841 Personen im 2. Quartal 2009)

 

Lärmquellen

 

Nur 33 Prozent der Befragten gaben an, über einen lärmfreien Arbeitsplatz zu verfügen. 63 Prozent der Arbeitnehmer/-innen sind an ihrem Arbeitsplatz mit Lärm oder Geräuschquellen konfrontiert. Vier Prozent machten zu dieser Frage keine Angabe. Als Lärmquellen am häufigsten genannt wurden: Arbeits-maschinen- oder –geräte (31 Prozent), sprechende oder telefonierende Kollegen/-innen (22 Prozent), Radio (16 Prozent), Lüftungen oder Klimaanlagen (14 Prozent), Kunden, die Lärm machen (15 Prozent) sowie der Verkehr (10 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

 

Arbeiter/-innen in der Privatwirtschaft sind besonders häufig mit lärmenden Arbeitsmaschinen- oder –geräten konfrontiert (57 Prozent). Die von Angestell-ten am häufigsten genannte Lärmquelle sind sprechende oder telefonierende Kollegen (30 Prozent).

 

Intensität der Lärmbelastung

 

Auf einer Skala von 1=sehr stark bis 5=gar nicht belastet wurden die von Lärm Betroffenen gebeten, das Ausmaß der Lärmbelastung an ihrem Arbeitsplatz zu beurteilen. Gar nicht belastet (Wert 5) fühlen sich nur 20 Prozent der Betroffenen. Fünf Prozent fühlen sich durch Lärm am Arbeitsplatz hingegen sehr stark (Wert 1), 12 Prozent stark (Wert 2) und weitere 34 Prozent (Wert 3) erheblich belastet. Der Mittelwert liegt bei 3,45.

 

Am stärksten belastet fühlen sich Arbeitnehmer/-innen im Unterrichtswesen (Wert 1: 10 Prozent, Wert 2: 17 Prozent, Mittelwert: 3,14).
27 Prozent aller Befragten gaben überdies an, mehr als die Hälfte der Arbeitszeit von einer Lärmquelle beschallt zu werden, 7 Prozent davon die ganze Zeit über, weitere 20 Prozent die meiste Zeit. 49 Prozent der Befragten sind keiner dauerhaften Beschallung ausgesetzt.

 

Arbeiter/-innen in der Privatwirtschaft sind die am häufigsten einer Dauerbeschallung ausgesetzt (12 Prozent: die ganze Zeit über, 25 Prozent: die meiste Zeit). Die am meisten von Dauerbeschallung betroffenen Branchen sind die Transportwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie der Handel. Es gibt auch einen Zusammenhang zwischen Dauerbeschallung und Einkommen. Je schlechter die Einkommenssituation, desto größer das Risiko einer Dauerbeschallung am Arbeitsplatz.

Gegenmaßnahmen im Betrieb


Trotz dieser erheblichen Belastungen gaben nur 18 Prozent der Befragten an, dass es in ihrem Unternehmen Maßnahmen zur Lärmreduzierung gibt. 71 Pro-zent arbeiten hingegen in Unternehmen, in denen es trotz Lärmbelastung keine solchen Maßnahmen gibt. Die restlichen 11 Prozent gaben an, keine Lärmquelle im Betrieb zu haben oder machten zu dieser Frage keine Angabe.
Am häufigsten gibt es lärmreduzierende Maßnahmen in Industrie und Gewerbe (38 Prozent) und im Gesundheitswesen (18 Prozent), am seltensten im Groß- und Einzelhandel (3 Prozent).

 

Interessant ist auch, dass die Bereitschaft der Unternehmen, etwas für den Lärmschutz ihrer Mitarbeiter/-innen zu tun, offenbar von deren Stellung im Beruf abhängt. Nur sechs Prozent der einfachen Angestellten gaben an, in ihren Unternehmen gäbe es Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung. Bei qualifizierten Angestellten waren es 16 Prozent und bei leitenden Angestellten sogar 23 Prozent. Bei Arbeitern/-innen sind die Vergleichswerte 28 Prozent (Hilfsarbeiter/-innen) bzw. 32 Prozent (Facharbeiter/-innen).

 

Die von den 229 Befragten, in deren Unternehmen es überhaupt Lärmschutzbemühungen gibt, bei weitem am häufigsten genannte Maßnahme ist „gesetzlicher Lärmschutz, z. B. Ohrenschützer mit 73 Prozent, gefolgt von „Dämpfung bzw. Schallisolierung“(46 Prozent). Weit abgeschlagen folgen lärmfreie Zeiten (14 Prozent) bzw. „Sonstiges“ (drei Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

 

Zu 84 Prozent gehen die Maßnahmen von der Unternehmensleitung aus, zu 30 Prozent vom Betriebsrat, zu 18 Prozent von den Mitarbeitern/-innen und zu zwei Prozent von anderen Personen oder Einrichtungen (Mehrfachnennungen möglich).

 

Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich