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Arbeitnehmerschutz ab 50 Mitarbeiter gelockert
 

Die Sozialpartner haben sich auf die Kürzung der Einsatzzeiten von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften geeinigt.
In Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern - darunter fällt die Hälfte aller Erwerbstätigen - werden die Einsatzzeiten von Arbeitsmedizinern und Sicherheitskräften künftig gekürzt. Dafür sollen auch Spezialisten wie Psychologen, Chemiker oder Toxikologen für die Prävention eingesetzt werden.
Der ÖGB-Chef, Fritz Verzetnitsch, meint, dass es zwar zu einer Reduktion kommt, aber der Einsatz punktgenauer sei. Die Präventionszeit pro Arbeitnehmer im Büro sinkt von bisher 1,6 (bei Großbetrieben 1,7) auf einheitliche 1,2 Stunden pro Jahr, für alle anderen Jobs auf 1,5 Stunden. Betriebe sparen damit 15 bis 30 Prozent, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl.

Ob dies jedoch als "sparen" bezeichnet werden kann ist mehr als fraglich. Eher sollte mittlerweile jedem klar sein, dass Ausgaben im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung Investitionen sind, die sich einerseits schon mittelfristig rentieren und andererseits für die meisten Unternehmen langfristig überlebensnotwendig sein werden.

Als Hauptziel der geplanten Neuregelung nannten Leitl und Verzetnitsch, die Zahl der Arbeitsunfälle unter 100.000 zu senken. Im Vorjahr lag sie ohne Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit bei 110.000.
VP-Arbeitsminister Martin Bartenstein hatte vorgegeben, dass die Kontrolleure zu Beratern werden sollten, die sich im Betrieb anmelden müssen - was sich EU-widrig herausstellte. Arbeitnehmer und Wirtschaft wollen nun, dass die Inspektoren selbst entscheiden, ob sie sich ankündigen. Ausgenommen sind Fälle, wo es Verdacht auf Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer gibt.

Ziel sollte jedenfalls sein, dass Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen nicht als Belastung empfinden, sondern verstehen dass sie mit einem gut überlegeten Umgang mit "ihrem" Humankapital schnell einen Wettbewerbsvorteil erzielen.

Dazu gehört, dass Arbeitsmediziner, Arbeitsinspektoren und andere Unternehmensberater für Gesundheitsförderung von den Unternehmern als hochwertige Berater und Dienstleister akzeptiert werden.


Für Betriebe unter 50 Mitarbeitern bleibt alles beim alten: Sie müssen sich je nach Größe ein bis zweimal jährlich bei Sicherheitszentren der AUVA melden.

(erstmals publiziert am: 2001-04-10 von Harald Kviecien, Harald A. Kviecien KEG)
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Autor: Harald Kviecien; Copyright: Harald A. Kviecien KEG; Publiziert von: Harald Kviecien (kviecien)
factID: 106794.1; Publiziert am 03 Jän. 2002 16:37